Erweiterung Klasse B197

Der B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins B/BF 17 (SZ 78 Automatikregelung), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt.

 Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:
  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen. Die Fahrstunden werden in die praktische Grundausbildung integriert, somit kommt es zu keiner Erhöhung der benötigten Fahrstunden.
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch weltweit Schaltwagen gefahren werden.
  • Nach einer 15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer im Rahmen einer Fahrstunde auf einem Schaltwagen wird die Fähigkeit zum Schalten ohne weitere Prüfung von der Fahrschule bescheinigt.
  • Die Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78) ist durch eine solche Bescheinigung nach einer15-minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer möglich.
Wissenswertes der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen:
  • Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden.
Voraussetzungen:

Du musst mindestens 17 Jahre alt sein (begleitete Fahren ab 17 Jahren).
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig vom Lernerfolg. Zum Ende der Fahrausbildung werden die „Sonderfahrten“ absolviert. Dabei sind 5x 45 Minuten auf der Landstraße, 4x 45 Minuten auf der Autobahn und 3x 45 Minuten bei Dunkelheit zu fahren.
Vor der theoretischen Prüfung musst du 14 x den Theorieunterricht besucht haben. Das sind 12x 90min Grundunterricht und 2x 90min Zusatzstoff B.