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Pflichtweiterbildung

(Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz- BKrFQG)

§ 5 Weiterbildung

(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen

     1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der                        beschleunigten Grundqualifikation;

     2. zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 im Fall des § 3 Nr.1

     3. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 im Fall des § 3 Nr.2

Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit

     1. im Fall des Satzes 1 Nr. 1 die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und           nicht länger als sieben Jahre ist.

     2. im Fall des Satzes 1 Nr. 2 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2015 liegt.

     3. im Fall des Satzes 1 Nr. 3 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2016 liegt.

Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.

 

(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind.

 

(3) Wechselt ein Fahrer oder eine Fahrerin zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.

 

- 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren

- Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Stunden/ 60 min.

- Die Module werden fortlaufend von 8:30 bis 15:30                             durchgeführt

- Wunschtermine sind nach Absprache jederzeit möglich

- Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminar beläuft sich auf                     10 Personen

- Die Kosten pro Modul (Theorie) betragen pro Teilnehmer                   63,00 Euro (zzgl. Mwst.)

 

Unser Rat:

Nicht warten ---> STARTEN!!!

 

Termine:

Sonntag, den 12.02.2012

Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW

Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS

 

Samstag, den 25.02.2012

Modul 4 (Schaltstelle Fahrer) LKW

 

Sonntag, den 04.03.2012

Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW

Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS

 

Samstag, den 10.03.2012

Modul 5 (Ladungssicherung) LKW

 

Samstag, den 17.03.2012

Modul 2 (Markt und Image) BUS

 

Samstag, den 31.03.2012

Modul 1 (Eco-Training) LKW/BUS

 

Samstag, den 07.04.2012

Modul 5 (Fahrgastsicherheit und Gesundheit) BUS

 

Samstag, den 14.04.2012

Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW

Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS

 

Samstag, den 28.04.2012

Modul 5 (Ladungssicherung) LKW

 

Samstag, den 12.05.2012

Modul 3 (Sicherheitstechnik) LKW/BUS

 

Samstag, den 19.05.2012

Modul 4 (Schaltstelle Fahrer) LKW

 

Samstag, den 26.05.2012

Modul 5 (Fahrgastsicherheit und Gesundheit) BUS

 

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