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Pflichtweiterbildung
(Berufskraftfahrer- Qualifikations- Gesetz- BKrFQG)
§ 5 Weiterbildung
(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen
1. fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation;
2. zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 im Fall des § 3 Nr.1
3. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 im Fall des § 3 Nr.2
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit
1. im Fall des Satzes 1 Nr. 1 die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist.
2. im Fall des Satzes 1 Nr. 2 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2015 liegt.
3. im Fall des Satzes 1 Nr. 3 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2016 liegt.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt. Sie dient jeweils dazu, die durch die Grundqualifikation vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten und gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, für die die Pflicht zur Weiterbildung besteht.
(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung abgeschlossen hat und danach zeitweilig nicht mehr als Fahrer oder Fahrerin im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken beschäftigt ist, hat eine Weiterbildung abzuschließen, wenn diese Tätigkeit wieder aufgenommen wird und zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach Absatz 1 abgelaufen sind.
(3) Wechselt ein Fahrer oder eine Fahrerin zu einem anderen Unternehmen, so ist eine bereits erfolgte Weiterbildung anzurechnen.
- 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren
- Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Stunden/ 60 min.
- Die Module werden fortlaufend von 8:30 bis 15:30 durchgeführt
- Wunschtermine sind nach Absprache jederzeit möglich
- Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminar beläuft sich auf 10 Personen
- Die Kosten pro Modul (Theorie) betragen pro Teilnehmer 63,00 Euro (zzgl. Mwst.)
Unser Rat:
Nicht warten ---> STARTEN!!!
Termine:
Sonntag, den 12.02.2012
Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW
Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS
Samstag, den 25.02.2012
Modul 4 (Schaltstelle Fahrer) LKW
Sonntag, den 04.03.2012
Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW
Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS
Samstag, den 10.03.2012
Modul 5 (Ladungssicherung) LKW
Samstag, den 17.03.2012
Modul 2 (Markt und Image) BUS
Samstag, den 31.03.2012
Modul 1 (Eco-Training) LKW/BUS
Samstag, den 07.04.2012
Modul 5 (Fahrgastsicherheit und Gesundheit) BUS
Samstag, den 14.04.2012
Modul 2 (Sozialvorschriften) LKW
Modul 4 (Sozialvorschriften) BUS
Samstag, den 28.04.2012
Modul 5 (Ladungssicherung) LKW
Samstag, den 12.05.2012
Modul 3 (Sicherheitstechnik) LKW/BUS
Samstag, den 19.05.2012
Modul 4 (Schaltstelle Fahrer) LKW
Samstag, den 26.05.2012
Modul 5 (Fahrgastsicherheit und Gesundheit) BUS
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