Begleitetes Fahren ab 17

Folgende Bedingungen müssen für die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 erfüllt werden:

  • Mindestalter für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ist 17 Jahre
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten:
    • zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und
    • zu den Begleitpersonen
  • Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind
  • Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
    • hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren gestellt werden
    • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich
  • Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung:
    • Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
    • Beginn der Probezeit 2 Jahre
    • Beginn des Begleiteten Fahrens
  • Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
    • Fahranfänger sind verantwortliche Fahrzeugführer
    • die Prüfungsbescheinigung und der Personalausweis sind mitzuführen
    • es darf nur mit zugelassener Begleitperson gefahren werden und nur innerhalb Deutschlands
    • Fahranfänger sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen (auch die der Begleitperson)
  • 3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit der Prüfungsbescheinigung
  • Ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins
  • Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • mindestens seit 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis B (alt 3)
    • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
    • darf nicht begleiten, wenn die Grenzwerte (0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille) im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten bzw. wenn die begleitende Person unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln steht
  • Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert
  • Aufgaben der Begleiter:
    • der Führerschein muss mitgeführt werden
    • die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer sondern Beifahrer
    • sie sind nicht "Ausbilder" oder "Hilfsfahrlehrer" sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen Situationen
    • sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen Fahrzeugführer
    • sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen einer sicheren Fahrweise
    • sie sind Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
    • sie beraten den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken
    • sie üben mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen aus
    • sie vermitteln Sicherheit